Welche Förderungen gibt es für eine Badsanierung?

In Deutschland gibt es vielfältige Möglichkeiten, Förderungen zur Badsanierung zu erhalten.

Welche Förderungen gibt es für eine Badsanierung?

Eine barrierefreie Badsanierung ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft – und zwar schon in jungen Jahren. Auf der einen Seite genießen Sie damit mehr Komfort in Ihrem Badezimmer – beispielsweise durch einen ebenerdigen Einstieg in die Dusche – auf der anderen Seite erhöht sich auch die Sicherheit, denn es gibt keine Stolperfallen mehr. Darüber hinaus erhöht sich auch der Wert Ihrer Immobilie. Gerade wenn es um die Kosten einer Badsanierung geht, stellen sich viele Personen zwei wichtige Fragen:

  1. Wird eine Badsanierung gefördert?
  2. Welche Förderungen gibt es für eine Badsanierung?

Förderungen für Badsanierungen in Deutschland

In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um bei einer behindertengerechten Badsanierung von Förderungen zu profitieren. Haus- und Wohnungsbesitzer können von verschiedensten Stellen Zuschüsse für eine barrierefreie Badrenovierung erhalten. Dies funktioniert zum einen auf Bundesebene, aber auch die einzelnen Bundesländer haben verschiedene Förderprogramme aufgelegt.

  1. KfW-Bank mit Förderprogramm 159 und Förderprogramm 455-B
  2. Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 €
  3. Krankenkasse mit Zuschüssen für Hilfsmittel
  4. Bundesländer mit leistungsfreien oder zinsgünstigen Darlehen
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Viterma ist Ihr Experte für schnelle Badsanierung. In kurzer Zeit verwandeln wir Ihr altes Badezimmer in ein barrierefreies Traumbad. Verlassen Sie sich auf höchste Qualität mit Produkten aus eigener Produktion. Dazu gehört unsere bodengleiche Dusche mit rutschhemmender Oberfläche sowie unserem fugenlosen Viterma Wandsystem, die Schimmel und Wasserschäden vorbeugen und obendrein absolut pflegeleicht sind.

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1. KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine nationale Förderbank. Über diese haben Sie bei einem barrierefreien Badumbau die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten. Wichtig ist dafür aber, dass bei der Badsanierung die DIN-Norm 18040-2 eingehalten wird. Diese schafft die Grundlagen für eine barrierefreie Planung und Ausstattung in Wohnungen und legt beispielsweise Mindestabstände, -flächen oder Montagehöhen fest. Wichtig ist, dass die Anträge bei der KfW-Bank unbedingt vor den Umbaumaßnahmen gestellt werden.

Über die KfW gibt es zwei verschiedene Maßnahmen. Dabei handelt es sich um:

  • Kredit: Altersgerecht Umbauen (Förderprogramm 159)
    Zinsgünstige Kredite erhalten Sie bei der KfW über das Förderprogramm 159. Dabei werden bis zu 50.000 Euro Kredit ab einem Jahreszins von 0,78 % vergeben. Der Kredit gilt für alle, die Barrieren in ihren Wohnungen reduzieren oder sich vor Einbruch schützen möchten. Für das Badezimmer werden als konkret unterstützte Maßnahmen beispielsweise eine Änderung der Raumaufteilung, die Schaffung bodengleicher Duschplätze oder die Modernisierung von Sanitärobjekten genannt.
  • Investitionszuschuss: Barrierereduzierung (Förderprogramm 455-B)
    Über das Förderprogramm 455-B ist es möglich, Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro zu erhalten. Diese gelten unabhängig vom Alter für alle Personen, die Barrieren in den eigenen vier Wänden reduzieren möchten. Für das Badezimmer werden als konkret unterstützte Maßnahmen beispielsweise eine Änderung der Raumaufteilung, die Schaffung bodengleicher Duschplätze oder die Modernisierung von Sanitärobjekten genannt. Die Zuschüsse sind pro Jahr allerdings gedeckelt und davon abhängig, ob und wie viele Mittel dafür im Bundeshaushalt bereitgestellt werden.

 

Welche Förderungen gibt es für eine Badsanierung?

2. Pflegekasse

Wer über eine Pflegestufe verfügt, hat über die Pflegekasse die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro. Unterstützt werden auch hier Maßnahmen, die Barrieren reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Einstiegshilfen in die Badewanne, barrierefreie Duschen, höhenverstellbare Waschtische oder WCs sowie rutschhemmende Bodenbeläge.

3. Krankenkasse

Für Ihre barrierefreie Bad-Renovierung können Sie auch von Ihrer Krankenkasse eine Unterstützung erhalten. Diese übernimmt beispielsweise die Kosten für Wannenlifter, Haltegriffe oder einen Duschhocker. Allerdings müssen diese Hilfsmittel zuvor von einem Arzt verschrieben worden und das Rezept vor Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden.

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4. Bundesländer

Auch die einzelnen deutschen Bundesländer bieten verschiedenste Fördermaßnahmen für einen barrierefreien Badumbau an. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet weiterführende Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen der Bundesländer. Natürlich stehen Ihnen hier auch unsere Badexperten beratend zur Seite. Zu den einzelnen Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro in Bayern

Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung in Eigentums- und Mietwohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen seines bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Da die Mittel aber nicht für alle Antragssteller ausreichen, wird hier nach Dringlichkeit der Maßnahmen entschieden.

  • Eigentumsfinanzierung mit zinsgünstigen Darlehen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg bietet die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) für Barriere reduzierende Maßnahmen eine Zusatzfinanzierung an. Unterstützt werden dabei Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und anschließend barrierefrei umgestalten.

  • Leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro in Sachsen

Vermieter von Wohnraum können für den seniorengerechten Umbau ebenfalls Zuschüsse erhalten. Die Förderung gilt auf Maßnahmen, die dazu dienen, Mietwohnraum so umzubauen, dass er den spezifischen Anforderungen von Senioren im Hinblick auf eine weitgehend barrierefreie Erreichbar- und Nutzbarkeit des Wohnraums gerecht wird.

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